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AKTUELLE MONDPHASE

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Wenn Sie sich mit Bedeutung und Kriterien von Insolvenzen beschäftigen, sind Sie am ehesten in der Lage, eine Insolvenz zu vermeiden oder ein Insolvenzverfahren als nützliches Instrument zielgerichtet einsetzen zu können.

Durch den dramatischen Anstieg der Insolvenzen im Unternehmens- und Privatbereich kommt es immer häufiger zu Berührungen mit diesem Thema, die grundsätzliche Kenntnis und immer öfter fundierte Beratung notwendig machen.

 

Insolvenzgründe

Insolvenzgründe sind die Zahlungsunfähigkeit, die drohende Zahlungsunfähigkeit sowie die Überschuldung.

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person oder ein Unternehmen nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Abzugrenzen ist dieser Begriff von der vorübergehenden Zahlungsstockung.

Insolvenzrechtliche Zahlungsunfähigkeit liegt bereits dann vor, wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, mindestens 90 Prozent seiner fälligen Verbindlichkeiten in einem Zeitraum von höchstens drei Wochen ausgleichen zu können.

Von drohender Zahlungsunfähigkeit spricht man, wenn ein Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit zu bedienen.
 
Überschuldung bedeutet schließlich, wenn das Vermögen des Unternehmens die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Selbstredend, dass zur Ermittlung dieser insolvenzrechtlichen Überschuldung alle Aktivwerte allen Verbindlichkeiten bei ordnungsgemäßer Bewertung gegenüberzustellen sind.

Während für Privatpersonen grundsätzlich keine Verpflichtung besteht eine Insolvenz zu beantragen, wird bei juristischen Personen (z.B. GmbH oder AG) das Unterlassen eines fristgerechten Insolvenzantrages unter Strafe gestellt.

Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung verpflichten zwingend zum Insolvenzantrag. Die drohende Zahlungsunfähigkeit eröffnet einem Unternehmen hingegen die Möglichkeit, aus eigener Entscheidung Insolvenz zu beantragen, um eine mögliche Sanierung anzustreben.

 

Abwendung und Vermeidung einer Insolvenz

Zugegebenermaßen gibt es kein Geheimrezept für die Vermeidung oder Abwendung einer Insolvenz. Sehr wohl gibt es relativ leicht anwendbare Mechanismen, um frühzeitig zu erkennen, ob Handlungsbedarf besteht.

Es ist erschreckend, wie viele Unternehmen sich bereits in einer insolvenzrechtlichen Krise befinden, ohne dies zu bemerken oder wahrhaben zu wollen.

In unserer täglichen Arbeit sind wir häufig mit Unternehmen konfrontiert, die über Jahre, manchmal sogar Jahrzehnte hinweg, eine bilanzielle Überschuldung ausweisen, ohne sich hierüber ernsthaft Gedanken zu machen und einen Vermögensstatus nach insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten aufzustellen oder erstellen zu lassen. Auch der vermeintliche Irrglaube, wenn man irgendwie und irgendwann seinen Verbindlichkeiten doch immer noch gerade noch so nachkommen kann, würde noch keine Insolvenzantragsverpflichtung bedeuten, findet sich nur allzu häufig.
 
Nur ein Unternehmer, der die Wahrheit der Zahlen kennt und sich diese auch offen eingesteht, wird rechtzeitig die Gefahrenmomente erkennen und überhaupt erst in der Lage sein, die richtigen Maßnahmen einzuschlagen.

 

Diese Punkte sollten alle Unternehmer/innen beachtent:

  • Ständige Kontrolle und Überprüfung aller relevanten Unternehmenszahlen
  • Gewissenhafte, zeitnahe, aktuelle, vollständige und wahrheitsgemäße Buchhaltung
  • Fundierte Analyse der Unternehmenszahlen und Daten
  • Früherkennung einer negativen Entwicklung und deren Ursachen
  • Beseitigung der maßgeblichen Ursachen und Fehlerquellen

 

Nur mit einer gewissenhaften, wahrheitsgemäßen und jederzeit aktuellen Buchhaltung können Sie in der Lage sein, bedenkliche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Auch bei fachkompetenter Beratung und Unterstützung in diesen Bereichen bleibt es unerlässlich, dass Sie jederzeit selbst uneingeschränkten Überblick über diese wirtschaftlichen Daten besitzen und präsent haben. Sehr häufig verlassen sich Unternehmer auf ihre Berater und verschließen sich damit einer Früherkennung bedenklicher Entwicklungen.

Sollten Sie zu der Überzeugung gelangen, dass das Unternehmen in eine Krise geraten ist, die Sie aus eigener Kraft nicht mehr beseitigen können, empfiehlt sich grundsätzlich fachkundige Unterstützung. Ungeachtet dessen gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen, deren Einhaltung ohnehin im ureigensten Interesse eines jeden Unternehmens ist und zudem frühzeitig helfen kann, eine wirtschaftliche Krise zu vermeiden oder abzuwenden.

 

Sanierungskonzepte

Die nachfolgenden Empfehlungen beinhalten keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen zudem auch nicht eine konkrete Einzelanalyse des Unternehmens.

Zahlungsschwierigkeiten

Bei einer Liquiditätsunterdeckung müssen Einnahmenmanagement und Ausgabenmanagement überarbeitet werden. Zudem kann sich die Zuführung weiterer liquider Mittel empfehlen.

Empfehlungen für das Einnahmenmanagement:

  • Steigerung der Produktion
  • Konzentration auf Produkte mit hohen Deckungsbeiträgen
  • Auslastung der Kapazitäten
  • verstärke Qualitätskontrollen
  • Werbeaktionen
  • Bankeinzug bei Dauerkunden
  • Anzahlungen fordern
  • striktes Mahnsystem
  • Sale-and-lease-back

Empfehlungen für das Ausgabenmanagement:

  • Lagerbestände bei Vorräten reduzieren
  • Outsourcing
  • ausreichende Kreditlinie und Sicherheitenbestellung
  • Ratenzahlung für Einkäufe
  • längere Zahlungsziele bei Lieferanten
  • Sonderabschreibungen
  • steuerliche Rückstellungen ausnutzen

 

Diese - hier sicherlich nur unvollständig und schlagwortartig zusammengefassten Empfehlungen - sollten ständig und zu jeder Zeit der unternehmerischen Tätigkeit überprüft werden.

Darüber hinaus bleibt zu prüfen, ob weitere Mittel dem Unternehmen zugeführt werden können, beispielsweise Kredite durch Neugläubiger, Arbeitnehmer oder aber auch Lieferanten. Dies setzt selbstredend eine sehr enge Zusammenarbeit und viel Vertrauen voraus.

Aber auch der Unternehmenseigner sowie die Hausbank sollten bei der Überzeugung der unternehmerischen Tätigkeit prüfen und bereit sein, notwendige Liquidität zur Verfügung zu stellen.

 

Überschuldung

Schwieriger - aber gleichwohl in der Praxis doch relativ oft erfolgreich verhandelbar - sind Maßnahmen gegen eine bereits eingetretene Überschuldung.

Im ersten Schritt werden gerne Bilanzkosmetik und "buchungstechnische Tricks" herangezogen, um eine zumindest auf dem Papier bestehende Überschuldung zu revidieren.

Auf Dauer genügen derartige Maßnahmen natürlich nicht, sondern das Unternehmen muss, um sich behaupten zu können, Verhandlungen mit den Gläubigern aufnehmen.

Die Gläubiger müssen davon überzeugt werden, auf Teile ihrer Forderungen zu verzichte, um den Erhalt des Unternehmens zu gewährleisten.

Um einem Gläubiger eine derartige Zustimmung zum Teilforderungsverzicht abzuringen, müssen sehr gute Argumente vorgelegt und eine solide Vertrauenssituation geschaffen werden. Das Unternehmen muss den beteiligten Gläubigern die vollständige wirtschaftliche Situation offen legen, und sie davon überzeugen, dass mit einem Teilforderungsverzicht das Unternehmen dauerhaft aus der Krise herausgeführt werden kann.

Hierbei sind nicht nur wirtschaftliche und juristische Kenntnisse Grundvoraussetzung, sondern insbesondere die Seriosität des Sanierungskonzepts unumgänglich.