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Als freier Mitarbeiter (engl. Freelancer)  wird eine Person bezeichnet, die für ein Unternehmen Aufträge ausführt, ohne dabei wie ein Arbeitnehmer in das Unternehmen eingegliedert zu sein.

"Freier Mitarbeiter" ist nicht gleichbedeutend mit "Freiberufler". Die Bezeichnung "Freier Mitarbeiter" bezieht sich nur auf die Art des Beschäftigungsverhältnisses (meist in Abgrenzung zum Arbeitnehmer), besagt aber nichts über den ausgeübten Beruf. Die Bezeichnung "Freiberufler" bezieht sich hingegen immer auf Angehörige ganz bestimmter Berufe, nämlich der Freiberufe (Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater usw.), sie sagt nichts über die Art des Beschäftigungsverhältnisses (ein Freiberufler kann auch weisungsgebundener Arbeitnehmer sein).

Freie Mitarbeiter sind oft hoch qualifiziert und auf bestimmte Aufgaben spezialisiert (z. B. als Programmierer, Journalisten, Lektoren, Museums-Kuratoren, Musiker, Dozenten). Kennzeichnend für einen freien Mitarbeiter ist seine persönliche Unabhängigkeit. Der freie Mitarbeiter ist in der Gestaltung seiner Arbeitsbedingungen relativ frei und formal weder in zeitlicher, örtlicher oder fachlicher Hinsicht den Weisungen des Auftraggebers direkt unterworfen. Er ist gewöhnlich nicht in die Organisationsstruktur des Auftraggebers eingegliedert.

Ein freier Mitarbeiter kann Freiberufler oder Gewerbetreibender sein. Ein Angestellter eines Unternehmen kann freier Mitarbeiter bei einem anderen Unternehmen sein. Es gibt keine festen Arbeitszeiten und keine Absicherung bei Krankheit oder Urlaub. In der Regel wird jedoch entweder eine Zeit hinsichtlich der zu arbeitenden Stunden oder hinsichtlich des abzuliefernden Ergebnisses vertraglich vereinbart. Diese Verträge sind daher meist befristet.

Im Gegensatz zu Angestellten, bei denen der Arbeitgeber neben dem Arbeitsentgelt noch die Lohnnebenkosten trägt, erhält der freie Mitarbeiter ausschließlich ein vertraglich vereinbartes Entgelt (je nach Arbeitsgebiet auch Honorar oder Gage genannt). Von diesem Entgelt muss er alle eigenen Kosten (Steuern, Versicherung, Nebenkosten) selbst tragen.

Freie Mitarbeiter können stundenweise oder pauschal für die Erledigung eines Auftrags bezahlt werden. Ersteres wird in der Regel durch einen Honorar- oder Dienstvertrag geregelt, letzteres durch einen Werkvertrag.